Ich biete Gutachten zu
- Krankenpflege nach SGB V
- Unfallversicherungsgesetz nach SGB VII
- Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Freiheitsentziehende Maßnahmen (BGB § 1906 Abs. 4)
- Hygienefragen
Arbeitsweise
Grundlagen für die Bearbeitung sind die genaue Erfassung der vorhandenen Situation unter Berücksichtigung
- vorhandener persönlicher und familiären Ressourcen
- von Unvereinbarkeit der Aussagen des Pflegebedürftigen oder im Gutachten festgestellten Fähigkeiten mit vorhandenen Fähigkeiten in Bezug auf die Tagesaktivitäten
- von Aggravation
- der baulichen Gegebenheiten
Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit meiner Beurteilung wird an der Tatsache deutlich, dass in den vergangenen Jahren etwa 60 % meiner Begutachtungsergebnisse für die Sozialgerichte überwiegend im Sinne der Antragsteller/Kläger ausgefallen sind.
Referenzen
finden Sie auf der Referenzen-Seite.